AGBs

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Hun­de­train­ing – Cor­nelia Daubeck (Einzelun­ternehmerin)
Stand: Juni 2025

1. Geltungsbereich

1.1. Diese All­ge­meinen Geschäfts­be­din­gun­gen (AGB) gel­ten für alle Dien­stleis­tun­gen im Zusam­men­hang mit Hun­de­train­ing, die von Frau Cor­nelia Daubeck, Einzelun­ternehmerin mit Sitz in Wien, ange­boten und durchge­führt wer­den.‘
1.2. Mit der Buchung ein­er Leis­tung gel­ten diese Bedin­gun­gen als vere­in­bart.

2. Unternehmensform und Umsatzsteuer

2.1. Cor­nelia Daubeck betreibt ihr Unternehmen als Einzelun­ternehmerin (EPU).
2.2. Sie ist derzeit gemäß § 6 Abs. 1 Z 27 UStG als Klei­n­un­ternehmerin tätig. Eine Ausweisung der Umsatzs­teuer erfol­gt daher nicht.

3. Leistungsangebot

3.1. Das Leis­tungsange­bot umfasst ins­beson­dere:
a) Erst­ge­spräch (online),
b) Ver­hal­ten­sein­schätzung und Train­ings­plan­er­stel­lung,
c) Einzel­train­ing (Einzelein­heit­en oder 5er-Blöcke),
d) Grup­penkurse (Einzelein­heit­en oder 5er-Blöcke mit max. vier Hun­den),
e) Online-Beratung nach Aufwand,
f) Train­ings zu Randzeit­en (ab 19 Uhr), an Woch­enen­den und Feierta­gen gegen Auf­preis.

4. Preise und Zahlungsbedingungen

4.1. Es gel­ten die Preise laut aktueller Preis­liste zum Zeit­punkt der Buchung.
4.2. Zahlun­gen sind vor Beginn der jew­eili­gen Ein­heit in bar oder vor­ab per Über­weisung zu leis­ten.
4.3. Online-Beratun­gen wer­den nach zeitlichem Aufwand abgerech­net.
4.4. Für Ter­mine außer­halb der reg­ulären Zeit­en (z. B. abends, am Woch­enende, an Feierta­gen) wird ein geson­dert­er Zuschlag berech­net.

5. Gültigkeit von 5er-Blöcken

5.1. 5er-Blöcke für Einzel- oder Grup­pen­train­ing sind ab der ersten in Anspruch genomme­nen Ein­heit 6 Monate gültig.
5.2. Nach Ablauf dieser Frist ver­fall­en nicht genutzte Ein­heit­en ohne Anspruch auf Rück­er­stat­tung.
5.3. 5er-Blöcke sind wed­er über­trag­bar noch mit anderen Ange­boten kom­binier­bar.

6. Terminabsagen und Verspätungen

6.1. Ter­minab­sagen müssen spätestens 24 Stun­den vor dem vere­in­barten Ter­min erfol­gen.
6.2. Als einzig anerkan­nter Kom­mu­nika­tion­sweg für Absagen gilt die E‑Mail-Adresse, die auf der Web­site von Cor­nelia Daubeck angegeben ist.
6.3. Nachricht­en über andere Kanäle (z. B. What­sApp, Sig­nal, SMS, Three­ma) gel­ten nicht als frist­wahrend.
6.4. Bei ver­spätetem Erscheinen verkürzt sich die Train­ingszeit entsprechend, ohne Anspruch auf Preis­nach­lass.
6.5. Vere­in­barte Ter­mine gel­ten als verbindlich, sobald sie mündlich, schriftlich oder per E‑Mail bestätigt wur­den.

7. Teilnahmevoraussetzungen

7.1. Am Train­ing dür­fen nur gesunde, haftpflichtver­sicherte Hunde teil­nehmen.
7.2. Ver­hal­tensauf­fäl­ligkeit­en (z. B. Aggres­sion, Ängstlichkeit, man­gel­nde Sozialverträglichkeit) sind vor­ab bekan­nt zu geben.
7.3. Die Trainer­in behält sich das Recht vor, Hunde mit erhe­blichem Prob­lemver­hal­ten vom Grup­pen­train­ing auszuschließen.
7.4. Per­so­n­en und Hunde, die den Anweisun­gen der Trainer­in nicht fol­gen oder gegen die gel­tenden Regeln des jew­eili­gen Train­ing­sortes ver­stoßen, kön­nen vom Train­ing aus­geschlossen wer­den. Ein Anspruch auf Rück­er­stat­tung beste­ht in solchen Fällen nicht.

8. Haftung

8.1. Die Teil­nahme am Train­ing erfol­gt auf eigenes Risiko.
8.2. Cor­nelia Daubeck übern­immt keine Haf­tung für Schä­den, die durch teil­nehmende Hunde verur­sacht wer­den.
8.3. Die Haf­tung für leichte Fahrläs­sigkeit ist aus­geschlossen, soweit geset­zlich zuläs­sig.
8.4. Eine Haf­tung für Schä­den am Hund während des Train­ings beste­ht nur bei grober Fahrläs­sigkeit oder Vor­satz.
8.5. Hin­weis zur Über­ar­beitung: Dieser Punkt ist nach Abschluss ein­er geeigneten Betrieb­shaftpflichtver­sicherung durch Frau Daubeck an deren Bedin­gun­gen (z. B. Deck­ung­sum­fang, Auss­chlüsse) anzu­passen.

9. Ausschluss vom Training und tierschutzrechtliche Bestimmungen

9.1. Bei tier­schutzwidrigem Ver­hal­ten, groben Regelver­stößen oder Mis­sach­tung der Anweisun­gen der Trainer­in kann ein sofor­tiger Auss­chluss vom Train­ing erfol­gen.
9.2. Ein Anspruch auf Rück­er­stat­tung bere­its bezahlter Leis­tun­gen beste­ht in solchen Fällen nicht.
9.3. Es gel­ten uneingeschränkt die Bes­tim­mungen des öster­re­ichis­chen Tier­schutzge­set­zes (TSchG).
9.4. Ver­stöße gegen geset­zliche Vor­gaben wer­den von der Trainer­in den zuständi­gen Behör­den (z. B. Vet­er­inäramt, Polizei, Tier­schut­zom­budsstelle) gemeldet.
9.5. Teil­nehmer, die sich nicht an gel­tende Geset­ze hal­ten, müssen damit rech­nen, dass diese Geset­ze in vollem Umfang auf sie angewen­det wer­den.

10. Datenschutz

10.1. Die im Rah­men der Buchung erhobe­nen per­so­n­en­be­zo­ge­nen Dat­en wer­den ver­traulich behan­delt.
10.2. Eine Weit­er­gabe an Dritte erfol­gt auss­chließlich im Rah­men geset­zlich­er Verpflich­tun­gen.
10.3. Es gel­ten die Bes­tim­mungen der Daten­schutz-Grund­verord­nung (DSGVO).

11. Änderungen der AGB

11.1. Änderun­gen dieser AGB kön­nen jed­erzeit vorgenom­men wer­den.
11.2. Es gilt die zum Zeit­punkt der Buchung gültige Fas­sung.
11.3. Änderun­gen wer­den auf der Web­site oder auf geeignete Weise bekan­nt gegeben.

12. Gerichtsstand und anwendbares Recht

12.1. Es gilt auss­chließlich öster­re­ichis­ches Recht.
12.2. Gerichts­stand ist Wien.